Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträgen zwischen uns, der
OPTI-E-ENERGY GmbH
Hansekai 3
50735 Köln
Amtsgericht: Köln
HRB: 102813
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Etwaige Beschwerden können an die vorstehende Adresse gerichtet werden. - Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus der Vertragsurkunde selbst sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2. Angebot und Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in etwaigen Katalogen, Prospekten, Flyern, Broschüren, Werbetafeln oder vergleichbaren Werbemitteln stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die beschriebenen Produkte zu bestellen.
- Wir stellen Ihnen nach umfassender Analyse des Einzelfalls die Bedingungen zur Umsetzung der energetischen Sanierung vor. Erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden, so geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Mit der Annahme des Angebots durch uns kommt der Vertrag zustande.
§ 3. Widerrufsbelehrung
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, OPTI-E-ENERGY GmbH, Hansekai 3, D-50735 Köln
(Tel: +49 (0)800 177 36 38, E-Mail: info@opti-e-energy.de),
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular, weiter unten verwenden. Das Musterformular ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 4. Beantragung von öffentlichen Zuschüssen
Soweit die Beantragung von öffentlichen Zuschüssen (z.B. nach den Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20kW durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder nach dem Förderprogramm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW) vereinbart ist, ist eine positive Entscheidung über entsprechende Förderanträge keine Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsschlusses. Im Zusammenhang mit der Beantragung sind Sie verpflichtet, alles Notwendige zu veranlassen, um ein Förderbescheid zu erhalten, insbesondere Rückfragen kurzfristig und sachgerecht zu beantworten. Jede Antwort der Förderstelle haben Sie uns unverzüglich zu übersenden. Auch haben Sie mitzuteilen, wenn ein solcher Bescheid nicht innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eingegangen ist.
§ 5. Preise; Zahlungsbedingungen
- Der Gesamtpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50% des Gesamtpreises sind als Abschlagszahlung nach Zustandekommen des Vertrags zu entrichten. Bei den zu liefernden Waren handelt es sich nicht um Vorratswaren. Diese werden vor dem eigentlichen Leistungsaustausch mit Ihnen vorfinanziert. Bei Vereinbarung des konkreten Leistungstermins, werden die weiteren 50 % fällig, sodass die Leistungserbringung Zug-um-Zug mit der ausstehenden Zahlung erfolgt.
- Es besteht ausschließlich die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung. Der Gesamtpreis ist auf unser in der Rechnung benanntes Konto zu überweisen.
- Unsere Preise verstehen sich - falls nicht gesondert vereinbart - brutto einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in den Rechnungen separat ausgewiesen. Alle Preise sind - falls nicht gesondert vereinbart -
Fixpreise Inkl. Material, einmalige Anfahrt, Werklohn, Verpackung, Lieferung, Transport und Entsorgung der Altgeräte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soweit für die Gewährung von Förderungen notwendig, werden die Einzelleistungen in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sonderleistungen, die vom Auftrag nicht umfasst sind, werden nach unserem Kostenverzeichnis abgerechnet. Soweit das Kostenverzeichnis die Leistung nicht aufweist, erfolgt die Abrechnung nach der üblichen Vergütung. - Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 6. Liefer- und Leistungszeit
- Die Lieferfrist, welche gesondert vereinbart wird, beginnt mit Zahlung der ersten Abschlagszahlung. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen, welche gesondert mitgeteilt werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
- Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 6 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§ 7. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
- Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
- Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
- Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.
§ 8. Gewährleistung
- Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware.
- Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
§ 9. Selbstbelieferungsklausel
Werden wir ohne unser Verschulden selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
§ 10. Verjährung von Ansprüchen von Unternehmern
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware.
- Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 7 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
§ 12. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 13. Ausschluss der Steuerberatung; Haftung für öffentliche Förderungen
Wir führen ausdrücklich keine steuerliche Beratung durch. Angaben zu steuerlichen Folgen sind unverbindlich. Soweit der Sie verlässliche Angaben zu steuerlichen Auswirkungen wünschen, ist von diesem auf eigene Kosten ein Steuerberater hinzuzuziehen oder eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Eine Haftung unsererseits für die Gewährung oder Auszahlung von öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen.
§ 14. Abtretung
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.
§ 15. Schriftform
- Nebenabreden wurden nicht getroffen
- Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Abweichend von Absatz (1) sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.
§ 16. Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (zB auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Datenschutzerklärung.
§ 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 18. Kündigung
Dem Auftragnehmer stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Auftraggeber vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.